Alle Jahre wieder, könnte man meinen, überrascht uns der Winter eiskalt. Doch gerade in unseren Breitengraden kommt es in den kalten Monaten unweigerlich zu überfrierender Nässe oder Schneefall. Das Auftreten dieser Erscheinungen fällt jedoch von Jahr zu Jahr ganz unterschiedlich aus.
IEin erfahrener Winterdienst weiß, worauf es ankommt und hält Ihnen den Rücken frei. Das heißt wir sind da wenn Sie uns brauchen. Sie müssen sich über eine ordnungsgemäße Umsetzung keinerlei Gedanken machen. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Alltagsgeschäft und überlassen Sie uns den Winterdienst.
Der Winterdienst beinhaltet im Wesentlichen die Räumung des Bürgersteiges bzw. der sonstigen Außenflächen des Objektes von Schnee und Eis sowie die Ausbringung von abstumpfenden Mitteln wie Salz, Split, Granulat etc.
Die Gehwege sind aufgrund der Verkehrssicherungspflicht von Schnee und Eis zu befreien.
Winterdienst muss werktags in der Regel von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr geleistet werden, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 oder 9.00 Uhr. An Orten mit hohem Publikumsaufkommen, wie beispielsweise vor Kneipen, Restaurants oder Kinos, muss noch bis in die späten Abendstunden geräumt
und gestreut werden.
Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe des Tages auch mehrmals gefegt und gestreut werden. Ist wegen des anhaltenden Schneefalls eine Beseitigung sinnlos, entfällt die Räumungspflicht. Im Streitfall muss der Streupflichtige hierfür jedoch den Nachweis erbringen.
Umfang: Gefegt und gestreut werden müssen der Bürgersteig, der Hauseingang sowie die Wege zu Mülltonnen und Garagen. Die Gehwege vor dem Haus müssen meist mit einer Mindestbreite von einem Meter vom Schnee befreit werden, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Auf Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen muss ein mindestens eineinhalb Meter breiter Streifen geräumt werden.